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FreeSmoke

Wissen

Die E-Zigarette

Die E-Zigarette verdampft Flüssigkeit, ein Vaporizer getrocknete Kräuter. Technisch und rechtlich sind das zwei verschiedene Welten. Dieser Bereich erklärt die Grundlagen der ersten.

Hinweis zu diesem Bereich: Die folgenden Seiten sind rein redaktionelle Information zu Technik, Geschichte und Forschungsstand. Sie enthalten bewusst keine Produktempfehlungen, keine Händlerlinks und keine Kaufaufforderungen. In Deutschland ist Werbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in Online-Medien nach dem Tabakerzeugnisgesetz untersagt. Abgabe von Nikotinprodukten ausschließlich an Erwachsene.

Der Unterschied zum Vaporizer

Beide Gerätearten erhitzen etwas, ohne es zu verbrennen - damit endet die Gemeinsamkeit. Eine E-Zigarette verdampft eine Flüssigkeit, die aus Propylenglykol, pflanzlichem Glycerin, Aromen und wahlweise Nikotin besteht. Ein Vaporizer erhitzt getrocknetes Pflanzenmaterial und löst dessen vorhandene Aromastoffe heraus.

Aus diesem Unterschied folgt auch die unterschiedliche rechtliche Behandlung: E-Zigaretten und Nachfüllbehälter unterliegen als Tabakerzeugnisse im weiteren Sinn eigenen Werbe- und Abgaberegeln, ein Kräuterverdampfer ist ein gewöhnliches Elektrogerät. Wer die Bauformen vergleicht, findet unter Pen-Vaporizer die äußerlich ähnlichste Kategorie.

Merkmal E-Zigarette Kräuter-Vaporizer
Was erhitzt wirdFlüssigkeit (Liquid)getrocknetes Pflanzenmaterial
HeizelementDrahtwendel mit Wattedochtbeheizte Kammer oder heiße Luft
VerschleißteilVerdampferkopfSiebe und Dichtungen
RechtsrahmenTabakerzeugnisgesetz, Jugendschutzgesetz, Tabaksteuerallgemeine Vorschriften für Elektrogeräte
Online-Werbungin Deutschland weitgehend untersagtzulässig

Die Rechtslage in Kürze

Kaum ein Konsumprodukt ist so dicht reguliert. Die wichtigsten Regeln für Deutschland im Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Rechtsberatung zu ersetzen:

  • Tabakerzeugnisgesetz: setzt seit 2016 die europäische Tabakproduktrichtlinie um. Es begrenzt Nikotingehalt und Behältergrößen, regelt Warnhinweise und Meldepflichten und untersagt Werbung in Presse, Hörfunk und im Internet. Erfasst sind nikotinhaltige wie nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter.
  • Jugendschutzgesetz: Seit dem 1. April 2016 dürfen E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids nicht an Minderjährige abgegeben werden, auch nikotinfreie nicht. Der Versandhandel darf nur an Erwachsene liefern.
  • Tabaksteuer: Seit Juli 2022 wird auf Liquids Steuer erhoben, unabhängig vom Nikotingehalt.
  • Elektrogesetz: E-Zigaretten sind Elektrogeräte und gehören nicht in den Hausmüll. Der Handel ist zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.

Wie sich diese Regeln entwickelt haben, zeichnet die Geschichte der E-Zigarette nach.

Was Sie hier finden und was nicht

Die Beiträge dieses Bereichs erklären, wie die Geräte technisch aufgebaut sind, woraus Liquids bestehen, worin sich die Zugtechniken unterscheiden, wie man sicher mit Akkus umgeht und was die Forschung zu Risiken sagt. Sie nennen keine Marken, keine Modelle, keine Preise und keine Bezugsquellen. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die Folge des Werbeverbots: Information ist erlaubt, Werbung nicht.

Zur gesundheitlichen Einordnung beziehen wir uns auf öffentliche Stellen wie das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum. Wir geben keine Empfehlung, mit dem Dampfen zu beginnen, und bezeichnen es nicht als gesundheitlich unbedenklich. Die Debatte in ihrer ganzen Breite ordnet der Beitrag Studien und Mythen ein.

Begriffe, die in diesem Bereich oft fallen

  • Liquid: die Flüssigkeit, die verdampft wird, aus PG, VG, Aromen und wahlweise Nikotin.
  • Coil oder Verdampferkopf: das Verschleißteil mit Drahtwendel und Wattedocht, in dem das Liquid verdampft.
  • Pod: eine aufsteckbare Kapsel, die Tank und oft auch Verdampfer in einem Teil vereint.
  • Akkuträger: der Geräteteil mit Akku und Steuerelektronik, auf den ein Verdampfer geschraubt wird.
  • MTL und DL: die beiden Zugtechniken, Mund zu Lunge und direkt in die Lunge.
  • Base: eine Trägerflüssigkeit aus PG und VG ohne Aroma.
  • Nikotinsalz: eine Form des Nikotins, die durch Zugabe einer Säure milder im Rachen wirkt.

Hilfe und Notfall

  • Rauchstopp: Das Rauchfrei-Telefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit ist unter 0800 8 31 31 31 kostenfrei erreichbar.
  • Verschluckte Liquids: Giftnotruf des zuständigen Bundeslands, bei schweren Symptomen Notruf 112.
  • Akkubrand: Abstand halten, Feuerwehr unter 112. Hinweise zur Vorbeugung stehen unter Akku und Sicherheit.

Warum dieses Thema hier steht

Unter dem Namen FreeSmoke lief auf dieser Domain bereits 2007 ein Onlineshop für E-Zigaretten. Der Schwerpunkt liegt heute auf Kräuterverdampfern, das Grundlagenwissen zur E-Zigarette bleibt aber erhalten - als Nachschlagewerk, nicht als Verkaufsfläche. Wer verstehen möchte, wie die Technik funktioniert, beginnt am besten mit der Funktionsweise und liest danach die Liquid-Grundlagen.