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FreeSmoke

Hintergrund

Geschichte der E-Zigarette

Die Idee ist deutlich älter als der Markt. Zwischen dem ersten Patent und dem ersten kommerziell erfolgreichen Gerät liegen fast vier Jahrzehnte.

Redaktionelle Information zur Geschichte. Keine Produktempfehlung, keine Kaufaufforderung.

1963: Gilberts Patent

Der US-Amerikaner Herbert A. Gilbert meldete 1963 eine rauchlose Zigarette ohne Tabak zum Patent an; erteilt wurde es 1965. Sein Entwurf beschrieb bereits das Grundprinzip: erhitzte, aromatisierte Luft statt Verbrennung. Ein Markterfolg blieb aus. Die Technik der Zeit bot keine Energiequelle, die klein und leistungsfähig genug gewesen wäre, und ein kommerzielles Interesse an einer Alternative zur Tabakzigarette existierte in den 1960er-Jahren praktisch nicht.

Rückblickend ist Gilberts Patent vor allem deshalb interessant, weil es zeigt, dass die Idee nie das Problem war. Es fehlte an Batterien, die klein genug waren, an Heizelementen, die schnell genug reagierten, und an Fertigungsverfahren, die solche Geräte bezahlbar gemacht hätten.

2003: Hon Liks Entwicklung

Vier Jahrzehnte später entwickelte der chinesische Apotheker Hon Lik ein Gerät, das nikotinhaltige Flüssigkeit zu einem inhalierbaren Aerosol machte. Er meldete es 2003 zum Patent an. Anders als Gilbert hatte er Zugriff auf Lithium-Ionen-Akkus und moderne Miniaturisierung - die technischen Voraussetzungen waren nun da. Die Vermarktung begann 2004 in China, kurz darauf folgte der Export nach Europa und Nordamerika.

In der weiteren Entwicklung setzte sich statt der frühen Vernebelungstechnik die einfachere und robustere Widerstandsheizung durch, die bis heute Standard ist - siehe Funktionsweise. 2013 übernahm der Tabakkonzern Imperial Tobacco das E-Zigaretten-Geschäft, in dem Hon Liks Patente gebündelt waren. Das war ein frühes Zeichen dafür, dass die etablierte Tabakindustrie in den neuen Markt einstieg.

Ab 2006: der europäische Markt

In Deutschland und den Nachbarländern entstanden ab etwa 2006 die ersten spezialisierten Anbieter. Die Geräte dieser Zeit ahmten optisch klassische Zigaretten nach: schlanke Stäbchen mit einer LED an der Spitze, die die Glut simulierte. Nachgefüllt wurde über vorgefüllte Kartuschen, sogenannte Depots.

Auch FreeSmoke gehört zu den Anbietern, die in dieser Phase begannen. Die damalige Produktlandschaft - Startersets, Depots, Nachfüllflüssigkeiten und Zerstäuber - bildete für Jahre den Standard des Markts. Die Geräte waren unzuverlässig nach heutigen Maßstäben: kleine Akkus mit kurzer Laufzeit, Kartuschen, die leckten, und Zerstäuber, die schnell verschlissen.

2010 bis 2015: die technische Emanzipation

Ab etwa 2010 löste sich das Design von der Zigarettenoptik. Größere Akkuträger mit regelbarer Leistung, nachfüllbare Tanks statt Kartuschen und wechselbare Verdampferköpfe setzten sich durch. Aus einem Ersatzprodukt wurde eine eigenständige Gerätekategorie mit eigener Technik und einer aktiven Nutzergemeinschaft, die Bauteile selbst kombinierte. In Foren wurden Wickeltechniken, Drahtmaterialien und Mischverhältnisse diskutiert, lange bevor die Industrie sie standardisierte.

Wie sichtbar das Thema inzwischen geworden war, zeigt ein Detail aus der Sprache: Oxford Dictionaries wählte „vape“ 2014 zum Wort des Jahres. Im selben Jahr verabschiedete die EU die überarbeitete Tabakproduktrichtlinie, die E-Zigaretten erstmals umfassend regelte.

Die Gerätegenerationen

Rückblickend lässt sich die technische Entwicklung grob in vier Stufen gliedern. Die Grenzen sind fließend, und viele Bauformen existieren bis heute nebeneinander:

Generation Typische Merkmale
Erste GenerationCigalikes in Zigarettenform, Kartuschen, kleine Akkus, keine Einstellmöglichkeiten
Zweite Generationstiftförmige Akkus mit größerer Kapazität, nachfüllbare Tanks mit Wechselköpfen
Dritte Generationregelbare Akkuträger mit Display, Wechselzellen, Sub-Ohm-Verdampfer
Vierte Generationkompakte Pod-Systeme mit Kapseln, häufig mit Nikotinsalz-Liquids, sowie Einweggeräte

Bemerkenswert ist, dass die vierte Generation in mancher Hinsicht zur ersten zurückkehrt: kleine, einfache Geräte ohne Einstellmöglichkeiten. Der Unterschied liegt in Akkutechnik, Zuverlässigkeit und der Art des Liquids.

Ab 2016: Regulierung

Mit der europäischen Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) und ihrer deutschen Umsetzung im Tabakerzeugnisgesetz kam im Mai 2016 ein einheitlicher Rechtsrahmen. Er begrenzt unter anderem die Nikotinkonzentration in Liquids und die Behältergrößen, schreibt Warnhinweise und Meldepflichten vor und untersagt Werbung für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter in weiten Teilen - einschließlich Online-Medien.

Bereits zum 1. April 2016 hatte Deutschland das Jugendschutzgesetz erweitert: Seitdem dürfen E-Zigaretten und E-Shishas einschließlich der Liquids nicht an Minderjährige abgegeben werden, auch dann nicht, wenn sie nikotinfrei sind. In den Folgejahren wurden die Regeln weiter verschärft, unter anderem durch eine schrittweise Ausweitung der Werbeverbote.

Diese Regelung ist der Grund, weshalb dieser Bereich rein informativ gehalten ist und keine Produkte bewirbt.

2019: die Lungenerkrankungen in den USA

Im Sommer 2019 häuften sich in den USA schwere Lungenschäden bei Menschen, die Verdampferprodukte genutzt hatten. Die US-Gesundheitsbehörde CDC zählte bis Februar 2020 insgesamt 2.807 Fälle mit Krankenhausaufenthalt oder Todesfolge, darunter 68 Todesfälle. Als Hauptursache wurde Vitamin-E-Acetat identifiziert, das vor allem in THC-haltigen Kartuschen aus nicht regulären Quellen als Streckmittel verwendet worden war. Die Debatte, die daraus entstand, wirkt bis heute nach - mehr dazu unter Studien und Mythen.

Seit 2020: Steuern, Einweggeräte und neue Regeln

Zum 1. Juli 2022 führte Deutschland eine Steuer auf Liquids ein, unabhängig vom Nikotingehalt. Sie begann bei 0,16 Euro je Milliliter und stieg in Stufen auf 0,32 Euro je Milliliter im Jahr 2026. Weitere Erhöhungen ab 2027 befanden sich im Herbst 2026 im Gesetzgebungsverfahren.

Parallel dazu verbreiteten sich vorgefüllte Einweggeräte mit fest verbautem Akku. Sie warfen neue Fragen auf, vor allem zur Entsorgung der Akkus und zum Jugendschutz. Belgien, Frankreich und das Vereinigte Königreich untersagten Einweg-E-Zigaretten im Jahr 2025. In Deutschland wurde 2026 die Rücknahmepflicht des Handels für Altgeräte ausgeweitet, und die europäische Batterieverordnung verlangt ab Februar 2027 grundsätzlich austauschbare Gerätebatterien. Was das für Einweggeräte konkret bedeutet, wird weiter diskutiert. Hinweise zur Entsorgung stehen unter Akku und Sicherheit.

Die Entwicklung im Überblick

Jahr Ereignis
1963Herbert A. Gilbert meldet eine rauchlose Zigarette zum Patent an
1965Patenterteilung, keine kommerzielle Umsetzung
2003Hon Lik meldet sein Verdampferkonzept in China zum Patent an
2004Markteinführung in China
ab 2006erste spezialisierte Anbieter in Europa
ab 2010regelbare Akkuträger, nachfüllbare Tanks
2013Imperial Tobacco übernimmt das Geschäft rund um Hon Liks Patente
2014EU verabschiedet die überarbeitete Tabakproduktrichtlinie, „vape“ wird Wort des Jahres
2016Jugendschutz für E-Zigaretten (April), Tabakerzeugnisgesetz in Kraft (Mai)
2019Lungenerkrankungen in den USA, Ursache Vitamin-E-Acetat in THC-Kartuschen
2022Steuer auf Liquids in Deutschland
2025Einwegverbote in Belgien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich
2027EU-Batterieverordnung verlangt grundsätzlich austauschbare Gerätebatterien

Häufige Fragen zur Geschichte

Wer hat die E-Zigarette erfunden?

Das hängt davon ab, was man als Erfindung zählt. Das früheste bekannte Patent für eine rauchlose, tabakfreie Zigarette stammt von Herbert A. Gilbert (angemeldet 1963, erteilt 1965). Das erste kommerziell erfolgreiche Gerät entwickelte der chinesische Apotheker Hon Lik, der es 2003 zum Patent anmeldete.

Seit wann gibt es E-Zigaretten in Deutschland?

Die ersten spezialisierten Anbieter traten im deutschsprachigen Raum ab etwa 2006 auf. Einen einheitlichen Rechtsrahmen gibt es seit 2016 mit der Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie im Tabakerzeugnisgesetz.

Woher kommt das Wort Vape?

Es ist eine Kurzform von vapour beziehungsweise vapor, dem englischen Wort für Dampf. Oxford Dictionaries kürte „vape“ 2014 zum internationalen Wort des Jahres, weil seine Verwendung stark zugenommen hatte.

Zuletzt redaktionell geprüft: Oktober 2026